Feuerlöscher müssen im Fall des Falles funktionieren. Deshalb schreibt das Gesetz eine regelmäßigen Feuerlöscherwartung und Feuerlöscherüberprüfung alle 2 Jahre vor.
Feuerlöscher müssen im Fall des Falles funktionieren. Deshalb schreibt das Gesetz vor, dass Feuerlöscher einer regelmäßigen Feuerlöscherwartung und Feuerlöscherüberprüfung alle 2 Jahre unterzogen werden müssen. Die Prüfung erfolgt nach den Vorschriften der ÖNORM F 1053.

Mittels Prüfplakette wird angezeigt, wann an dem Feuerlöscher wieder eine Feuerlöscherüberprüfung und Feuerlöscherwartung fällig ist. Diese Wartung und Überprüfung muss unbedingt von einem zertifizierten Sachkundigen durchgeführt werden!

Deshalb führt die Fa. Engelbrechtsmüller am Freitag, 27. September 2019 eine Überprüfung Ihrer Feuerlöscher durch.
Bringen Sie mit Ihren Löscher zwischen 13.00 und 17.00 Uhr ins Feuerwerhhaus Zell/Ybbs.

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